Die 20%-Regel
Das Eigenkapital, über das Sie verfügen müssen, sollte mindestens 20% des Kaufbetrags ausmachen.
Vielleicht verfügen Sie bereits über die benötigte Summe. Diese könnte in Form eines Sparkontos, einer Anlage, einer Erbschaft oder zum Beispiel auch eines zinsfreien Familiendarlehen bestehen. Sollten Sie ein Baugrundstück erben, könnte dessen Wert ebenfalls als Eigenkapital und also wie Bargeld anerkannt werden. Unter bestimmten Bedingungen können auch Arbeiten, die Sie im Rahmen eines Baus oder einer Renovierung eigenhändig ausführen wollen, als Eigenkapital anerkannt werden.
Beim Kauf eines Zweitwohnsitzes wird im allgemeinen ein Eigenkapital in der Höhe von 30% benötigt.
Sie brauchen mehr Eigenkapital ?
Sollten Sie nicht über die Summe verfügen, die Sie als Eigenkapital benötigen, können Sie eine teilweise oder gesamte Auszahlung Ihrer Pensionskasse (2. Säule) oder Ihrer Altersvorsorge (3. Säule) in Betracht ziehen. Diese Art Kapital kann jedoch nur zum Kauf oder Bau eines Hauptwohnsitzes und nicht für eine Zweitresidenz verwendet werden.
Statt einer Auszahlung Ihres Guthabens der 2. und 3. Säule, können Sie dieses auch als Anleihe (Garantie) einsetzen. Auf diese Weise bleibt das Geld in der Pensions- oder Vorsorgekasse und wird weiterhin verzinst. Gewisse Banken gewähren in diesem Fall auch einen höheren Kredit.
Sie müssen mindestens 10% des Immobilienwertes mit Eigenkapital finanzieren, das nicht aus Ihrer beruflichen Vorsorge stammt.