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Finanzierung Ihrer Immobilie

Dank unserer besonderen Verbindungen, die wir mit verschiedenen Banken unterhalten, kann eine Lösung zur Finanzierung Ihrer Immobilie schneller und problemloser gefunden werden.

Ihr Eigenkapital

Die 20%-Regel
Das Eigenkapital, über das Sie verfügen müssen, sollte mindestens 20% des Kaufbetrags ausmachen.

Vielleicht verfügen Sie bereits über die benötigte Summe. Diese könnte in Form eines Sparkontos, einer Anlage, einer Erbschaft oder zum Beispiel auch eines zinsfreien Familiendarlehen bestehen. Sollten Sie ein Baugrundstück erben, könnte dessen Wert ebenfalls als Eigenkapital und also wie Bargeld anerkannt werden. Unter bestimmten Bedingungen können auch Arbeiten, die Sie im Rahmen eines Baus oder einer Renovierung eigenhändig ausführen wollen, als Eigenkapital anerkannt werden.

Beim Kauf eines Zweitwohnsitzes wird im allgemeinen ein Eigenkapital in der Höhe von 30% benötigt.

Sie brauchen mehr Eigenkapital ?
Sollten Sie nicht über die Summe verfügen, die Sie als Eigenkapital benötigen, können Sie eine teilweise oder gesamte Auszahlung Ihrer Pensionskasse (2. Säule) oder Ihrer Altersvorsorge (3. Säule) in Betracht ziehen. Diese Art Kapital kann jedoch nur zum Kauf oder Bau eines Hauptwohnsitzes und nicht für eine Zweitresidenz verwendet werden.

Statt einer Auszahlung Ihres Guthabens der 2. und 3. Säule, können Sie dieses auch als Anleihe (Garantie) einsetzen. Auf diese Weise bleibt das Geld in der Pensions- oder Vorsorgekasse und wird weiterhin verzinst. Gewisse Banken gewähren in diesem Fall auch einen höheren Kredit.

Sie müssen mindestens 10% des Immobilienwertes mit Eigenkapital finanzieren, das nicht aus Ihrer beruflichen Vorsorge stammt.

Ermöglichung Ihrer Finanzierung

Der Betrag, der aus der Differenz zwischen dem Kaufbetrag und Ihrem Eigenkapital resultiert, wird Ihnen von der von Ihnen gewählten Bank in Form eines Darlehens (Hypothek) zur Verfügung gestellt.

Die jährlichen Kosten, die dem Käufer zufallen, bestehen aus den Zinsen, der Tilgung und den Nebenkosten. Diese Kosten sollten nicht 1/3 des Bruttolohnes überschreiten.

Um die zukünftig anfallenden Belastungen genauer zu schätzen, wird von den Banken ein fiktiver Zinssatz von mehr oder weniger 5% angewandt. Diese Methode garantiert Ihnen, auch einer Zinserhöhung Stand zu halten.

Hypothek

Hypothek mit variablem Zinssatz
Bei dieser Hypothek passt sich der Zinssatz der Geld und Kapital betreffenden Marktsituation an. Die Tilgung kann direkt oder indirekt erfolgen.

Hypothek mit festem Zinssatz
Bei dieser Hypothek beträgt die Dauer des festen Zinssatzes zwischen zwei und zehn Jahren. Während dieser Zeit bleibt der Zinssatz unverändert. Je kürzer die festgelegte Dauer, desto vorteilhafter ist der Zinssatz. Im Allgemeinen kann die Hypothek mit festem Zinssatz nur nach Ablauf der festgelegten Dauer indirekt getilgt werden.

Hypothek Libor
Die Hypothek Libor (London Interbank Offered Rate) erlaubt die Finanzierung einer Immobilie, indem man von der ständig angepassten Lage des Zinsmarktes profitiert. Der Hypothekarzins richtet sich nach dem Libor, d.h. der Zins, den die Banken untereinander anwenden. Dabei handelt es sich um ein Darlehen mit festem Zinssatz für eine Dauer zwischen einem und zwölf Monaten. Nach Ablauf der Dauer wird der Zins jeweils automatisch den geltenden Bedingungen für die gewählte Zeitspanne angepasst.

Tilgung / Rückzahlung

Für die Tilgung eines von einer Bank gewährten Darlehens bestehen zwei Möglichkeiten.

Direkte Tilgung
Sie erstatten der Bank Ihre Hypothekarschulden durch monatliche Raten zurück. Ihre Schulden verringern sich in diesem Fall gemäss den Beträgen Ihrer Tilgung.

Indirekte Tilgung
Sie überweisen einen festgelegten Betrag auf ein angegliedertes Spar-Anlagekonto oder eine ebenfalls angegliederte Darlehens-Lebensversicherung. Das so gesparte Kapital wird zu einem festgelegten Zeitpunkt zur Tilgung der Hypothek verwendet. Auf diese Weise können Sie ständig einen steuerlichen Abzug geltend machen. Gleichzeitig können Sie die auf Ihr Vorsorgekonto (3. Säule) gezahlten Beträge von der Steuer abziehen.

Ein individuell angepasster Rat

Um eine Ihrer persönlichen Situation angepasste Lösung zu finden, können wir Ihnen gerne ein Treffen mit einer oder verschiedenen Banken, mit denen wir eng zusammenarbeiten, arrangieren (wie UBS, Crédit Suisse oder BCVs).

Bei diesem Treffen werden Sie einen Ihrer persönliche Situation und Ihren Wünschen angepassten Rat erhalten. Zögern Sie nicht, für weitere Informationen zu diesem Thema Kontakt mit uns aufzunehmen.

Checkliste der Unterlagen,
die Sie bei einem Treffen mit einem Vertreter einer Bank mitbringen sollten :

Persönlich Unterlagen :

  • Personalausweis (Identitätskarte, Pass)
  • Aufenthaltsgenehmigung (B oder C) (falls vorhanden)
  • Kopie der letzten Lohnabrechnung
  • Kopie der letzten Steuerklärung
  • Auszug vom Betreibungsamt (nicht älter als 3 Monate)
  • Bestätigung über die Höhe des Guthabens der 3. Säule (falls vorhanden)
  • Kopie der Pensionskassen-Versicherung (2. Säule) im Fall einer Abhebung oder einer Anleihe, die dieses Guthaben betreffen
  • Lebensversicherungs-Police (falls vorhanden)
  • Zusammenfassung aller Zahlungsverpflichtungen (Leasing, Unterhalt, usw.)
  • Bei Selbstständigkeit : Bilanz und Konten der letzten 3 Geschäftsjahre

Ein Gebäude betreffende Unterlagen :

  • Auszug aus dem Grundbuchamt, nicht älter als 6 Monate (dieser Auszug wird Ihnen auf Anfrage von Ihrem Immobilienmakler besorgt)
  • Lageplan der Immobilie
  • Fotographien des Gebäudes (innen und aussen)
  • Unterlagen des Immobilienangebots (Verkaufsunterlagen) mit Angabe des Baujahrs, der Daten der eventuellen Renovierungen und Umbauten, sowie der Wohnfläche in m2 und des Volumens in m3 (falls vorliegend)
  • Kopie der Gebäude-Feuerversicherung
  • Plan des Gebäudes (falls vorliegend)
  • Für Eigentumswohnungen : Kopie des Reglements der Stockwerkeigentümergemeinschaft, Höhe des Renovierungsfonds, Protokollkopie der letzten Eigentümerversammlung
  • Mietwert (nur, wenn das Objekt vermietet ist)

Einen Neubau betreffende Unterlagen : 

  • Pläne des geplanten Baus
  • Kostenvoranschlag des Architekten oder des Bauunternehmens
  • SIA Volumen des Gebäudes
  • Baugenehmigung (wenn vorhanden)
  • Baubeschreibung des Architekten oder Bauunternehmens
  • Kopie des Vertrags mit der Bauleitung (wenn vorhanden)